Franchise-PraxisFranchise-GebührenFranchise-Nehmer müssen zwei Arten von Gebühren entrichten. Die einmalige Eintrittsgebühr dient zur Deckung der Vorleistungskosten des Franchise-Gebers. Die sogenannten laufenden Gebühren werden häufig nach vereinbartem Prozentsatz von dem Nettoumsatz des Franchise-Nehmers abgezogen. Sie tilgen die kontinuierlichen Kosten des Franchise-Gebers für die Bereitstellung von Know-how, Training, Markenschutz, Werbemitteln, Unternehmensberatung und Weiterentwicklung des Systems. Wichtig: Neben der laufenden Gebühr werden von einigen Franchise-Gebern auch Werbeumlagen berechnet. In diesem Fall haben Sie jederzeit das Recht, den korrekten Verwendungszweck der Gelder nachzuprüfen. InvestitionssummeIhre Gesamtinvestitionssumme berechnet sich aus der Eintrittsgebühr des Franchise-Systems sowie den Kosten für den Aufbau Ihres Betriebes, wie z.B. Ladenbau, Geschäftsausstattung, Warengrundstock, behördliche Gebühren. Quelle: DFV - Deutscher Franchise-Verband e. V. |